Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
27 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Remme, Werner, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater, Machern |
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a)
10.02.2023
Wandres |
HRB 576: Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Cecilienallee 6 - 7, 40474 Düsseldorf. Nachstehende Zweigniederlassung ist aufgehoben: 04317 Leipzig, Geschäftsanschrift: Seemann-Karree, Eilenburger Straße 1a, 04317 Leipzig.
HRB 576: Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Cecilienallee 6 - 7, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Frye, Bernd, Steuerberater, Düsseldorf.
HRB 576: Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Cecilienallee 6 - 7, 40474 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Züll, Heinrich, Delitzsch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gloth, Thomas Josef, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 576: Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Cecilienallee 6 - 7, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2017 mit der Karl Berg GmbH Mönchengladbach Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 11382) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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