Karl Brinkmann medizinischtechnisches Einrichtungshaus GmbH, Dortmund. (Glückaufsegenstr. 82 - 86, 44265 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HR Herbert Reintjes Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 28. September 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Karl Brinkmann medizinischtechnisches Einrichtungshaus GmbH, Dortmund. (Glückaufsegenstr. 82 - 86, 44265 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26. August 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der HR Herbert Reintjes Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Moers (AG Kleve HRB 5115) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.