Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. |
a)
01.03.2023
Rapp
b)
Fall 3
Das Registerblatt ist
geschlossen. |
Karl Daurer Metallveredelung KG, Mannheim (Heppenheimer Straße 79, 64653 Lorsch). Sitz verlegt; nun: Lorsch (AG Darmstadt, HRA 83647). Das Registerblatt ist geschlossen.
Karl Daurer Metallveredelung KG, Lorsch (Heppenheimer Straße 79, 64653 Lorsch, Veredelung von Metallen aller Art, insbesondere Glanz- und Hartverchromen, Glanz- und Hartvernickeln, Verkupfern, Verzinken, Cadmieren, Phosphatieren und Bondern.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Zichaus, Rudolf, Lorsch, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRA 135) nach Lorsch verlegt.
Karl Daurer Metallveredelung KG, Mannheim (Fraunhoferstr. 25, 68309 Mannheim). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 und 28.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2007 und 28.08.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Galvanotech - Zichaus GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 8761) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.