Karl Ebert GmbH, Betonsteinwerke, Remseck a. N. (Rainwiesen 41, 71686 Remseck am Neckar). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Karl Ebert GmbH, Betonsteinwerke, Remseck a. N. (Rainwiesen 41, 71686 Remseck am Neckar). Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, Beschluss vom 19.06.2007, 3 IN 535/06) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Karl Ebert GmbH, Betonsteinwerke, Remseck a. N. (Rainwiesen 41, 71686 Remseck a. N.). Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.12.2006 (3 IN 535/06) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Karl Ebert GmbH, Betonsteinwerke, Remseck a. N. (Rainwiesen 41, 71686 Remseck a. N.). Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Ebert, Wolfgang, Remseck am Neckar, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Ebert, Wolfgang, Remseck am Neckar, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.