Karl Eugen Fischer Holding GmbH, Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6+8, 96224 Burgkunstadt). Die Verschmelzung wurde am 17.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 173194).
Karl Eugen Fischer Holding GmbH, Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6+8, 96224 Burgkunstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KEF Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 173194) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Karl Eugen Fischer Holding GmbH, Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6+8, 96224 Burgkunstadt). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Raps, Joachim, Burgkunstadt, * ‒.‒.‒‒.
Karl Eugen Fischer Holding GmbH, Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6+8, 96224 Burgkunstadt). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Deiters, Paul, LA den Haag / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
Karl Eugen Fischer Holding GmbH, Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6-8, 96224 Burgkunstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2006 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
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