Karl Frentzen Möbelspedition GmbH, Mönchengladbach (Friedrich-Ebert-Straße 95, 41236 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Frentzen Möbelspedition, Inhaber Claus Winkels e.K. (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 5758) am 06.09.2005 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs.2 UmwG.
Karl Frentzen Möbelspedition GmbH, Mönchengladbach (Friedrich-Ebert-Straße 95, 41236 Mönchengladbach). Nicht mehr Geschäftsführer: Winkels, Helmut, Speditionskaufmann, Mönchengladbach. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Frentzen Möbelspedition, Inhaber Claus Winkels e.K. auftretenden Kaufmann Claus Winkels, wohnhaft in Mönchengladbach, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.