Karl Gerd Coenen GmbH, Kaarst, Hüngert 5, 41564 Kaarst.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Carl. Bernh. Hoffmann GmbH am 16. März 2009 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Karl Gerd Coenen GmbH, Kaarst, Hüngert 5, 41564 Kaarst.Geschäftsanschrift: Hüngert 5, 41564 Kaarst. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. Dezember 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19. Dezember 2008 mit der Carl Bernh. Hoffmann GmbH mit Sitz in Kaarst (AG Neuss HRB 4023) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.