Karl Heinz Müller GmbH, Bedachungsgeschäft-Bauklempnerei, Wahlrod (Frankfurter Straße 28 a, 57614 Wahlrod). Die Verschmelzung wurde am 13.11.2007 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Montabaur, HRA 20474).
Karl Heinz Müller GmbH, Bedachungsgeschäft-Bauklempnerei, Wahlrod (Frankfurter Straße 28 a, 57614 Wahlrod). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter Karl Heinz Müller Bedachungsgeschäft-Bauklempnerei e.K., Inh. Hans Lothar Müller, mit Sitz in Wahlrod, auftretenden Kaufmann Hans Lothar Müller übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.