HRA 2134:Karl Hertel GmbH & Co. KG, Jülich, Rudolf-Diesel-Strasse 11, 52428 Jülich.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wilhelm Jung GmbH am 31.03.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 2134:Karl Hertel GmbH & Co. KG, Jülich, Rudolf-Diesel-Strasse 11, 52428 Jülich.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.03.2014 mit der Wilhelm Jung GmbH mit Sitz in Siegen (Amtsgericht Siegen HRB 1961) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.