Karl Kuhlmann GmbH, Stadthagen, Großes Klosterfeld 2, 31655 Stadthagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kiene Immobilien GmbH & Co. KG (Amtsgericht Stadthagen HRA 200248) am 05.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Karl Kuhlmann GmbH, Stadthagen, Großes Klosterfeld 2, 31655 Stadthagen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe der Übertragungsvertrages vom 12.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.05.2011 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung auf Kiene Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Stadthagen (Amtsgericht Stadthagen HRA 200248) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.