HRB 10478 PI: Karl Santore Brunnenbau GmbH, Neuendorf/Elmshorn, Kuhle 23, 25335 Neuendorf. Geschäftsführer: 2. Santore, Jan, * ‒.‒.‒‒, Neuendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 ist der Gesellschaftsvertrag in § 3 und § 6 geändert worden.
HRB 10478 PI: Karl Santore Brunnenbau GmbH, Neuendorf/Elmshorn, Kuhle 23, 25335 Neuendorf. Geschäftsanschrift: Kuhle 23, 25335 Neuendorf; Gegenstand: Betreiben von Brunnenhandwerk, Erstellen von Bohrbrunnen, Grundwasserabsenkung, Pfahlgründung, Bodenuntersuchungen, Rohrleitungsbau, Tiefbauarbeiten sowie die Erstellung kompletter Wasserversorgungsanlagen, der damit verbundene Handel mit Waren aller Art, soweit dieser Handel nicht einer besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf, und Geschäfte aller Art, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Santore, Karl-August, * ‒.‒.‒‒, Kollmar; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.08.2012; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Alleingesellschafters Karl-August Santore, der Firma Karl Santore Brunnenbau Inh. Karl Santore e.K. mit Sitz in Neuendorf/Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg, HRA 6654 PI) auf Grund des Spaltungsplans vom 20.08.2012. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.