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Karl Vogel Raumausstattung e.K., Hohenstein-Ernstthal (HRA 7748)

Firmendaten

Anschrift
Pölitzstr. 9
09337 Hohenstein-Ernstthal
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 7748
Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Karl Vogel Raumausstattung e.K. aus Hohenstein-Ernstthal ist im Handelsregister Chemnitz unter der Nummer HRA 7748 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Karl Vogel Raumausstattung e.K. ihren Standort nicht geändert. Die Karl Vogel Raumausstattung e.K. weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 04.05.2015
Veränderung

HRA 7748: Karl Vogel Raumausstattung e.K., Hohenstein-Ernstthal, Pölitzstraße 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Karl Vogel Raumausstattung e.K. Inhaber: Tilo Vogel. Nunmehr Inhaber: Vogel, Tilo, Hohenstein-Ernstthal, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Inhaber: Vogel, Karl, Hohenstein-Ernstthal, * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts des früheren Inhabers Karl Vogel begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten auf den neuen Inhaber Tilo Vogel ist ausgeschlossen.

Calendar 12.09.2013
Neueintragung

Karl Vogel Raumausstattung e.K., Hohenstein-Ernstthal, Pölitzstraße 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Pölitzstraße 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Inhaber: Vogel, Karl, Hohenstein-Ernstthal, * ‒.‒.‒‒. Das Handelsgeschäft ist entstanden im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme der Karl Vogel GmbH Raumausstattung mit dem Sitz in Hohenstein-Ernstthal (Amtsgericht Chemnitz HRB 11980) auf das Vermögen des Alleingesellschafters auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 2

04.05.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Karl Vogel
Inhaber

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Tilo Vogel
Inhaber

12.09.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Karl Vogel
Inhaber

Registervorgang

Neueintragung 10.09.2013