HRA 7748: Karl Vogel Raumausstattung e.K., Hohenstein-Ernstthal, Pölitzstraße 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Karl Vogel Raumausstattung e.K. Inhaber: Tilo Vogel. Nunmehr Inhaber: Vogel, Tilo, Hohenstein-Ernstthal, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Inhaber: Vogel, Karl, Hohenstein-Ernstthal, * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts des früheren Inhabers Karl Vogel begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten auf den neuen Inhaber Tilo Vogel ist ausgeschlossen.
Karl Vogel Raumausstattung e.K., Hohenstein-Ernstthal, Pölitzstraße 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Pölitzstraße 9, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Inhaber: Vogel, Karl, Hohenstein-Ernstthal, * ‒.‒.‒‒. Das Handelsgeschäft ist entstanden im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme der Karl Vogel GmbH Raumausstattung mit dem Sitz in Hohenstein-Ernstthal (Amtsgericht Chemnitz HRB 11980) auf das Vermögen des Alleingesellschafters auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.