Karl Wilhelm Siefken GmbH Garten- und Landschaftsbau, Nordenham (Nordseestr. 2, 26954 Nordenham). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRA 200705) am 10.02.2007 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Karl Wilhelm Siefken GmbH Garten- und Landschaftsbau, Nordenham (Nordseestr. 2, 26954 Nordenham). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.01.2007 im Wege des Formwechsels in die Karl Wilhelm Siefken GmbH & Co. KG Garten- und Landschaftsbau mit Sitz in Nordenham umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.