HRB 12431: Karl Zieger Verwaltungs-GmbH, Dortmund, Hörder Semerteichstr. 187, 44263 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Servona GmbH am 28.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 12431: Karl Zieger Verwaltungs-GmbH, Dortmund, Hörder Semerteichstr. 187, 44263 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2015 mit der Servona GmbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 9940) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Von Amts wegen berichtigend zur Eintragung und Veröffentlichung lfd. Nr. 6 vom 19.08.2015 eingetragen
HRB 12431: Karl Zieger Verwaltungs-GmbH, Dortmund, Hörder Semerteichstr. 187, 44263 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2015 mit der Servona GmbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegen, HRB 9940) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12431: Karl Zieger Verwaltungs-GmbH, Dortmund, Hörder Semerteichstr. 187, 44263 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Weinitschke, Bodo, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Zieger, Karl, Dortmund, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hartmann, Christoph, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Lütkehaus, Tobias, Bornheim, * ‒.‒.‒‒.
Karl Zieger Verwaltungs-GmbH, Dortmund, Hörder Semerteichstr. 187, 44263 Dortmund. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Gecgel, Birol, Köln, * ‒.‒.‒‒; Hartmann, Christoph, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
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