HRB 10883: Karl Zimmermann GmbH, Köln, Marconistr. 7-9, 50769 Köln. Nach Änderung des Familiennamens(vormals Zimmermann), nunmehr Geschäftsführer: Eickhoff, Anke, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Karl Zimmermann GmbH, Köln, Marconistr. 7-9, 50769 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 3 (Stammkapital), § 4 (Vertretung, Geschäftsführung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist im Übrigen insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Forschung und Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Handel von Bauteilen und Baustoffen für den Brandschutz sowie ergänzenden Produkten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Karl, Köln, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Elke, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Karl Zimmermann GmbH, Köln, Marconistr. 7-9, 50769 Köln.Bestellt als Geschäftsführer: Zimmermann, Marc Rudolf, Köln, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Anke, Köln, * ‒.‒.‒‒.
Karl Zimmermann GmbH, Köln (Marconistr. 7-9, 50769 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Ausführung von Maurer-, Beton- und sonstigen Bauarbeiten aller Art, die Forschung und Entwicklung, Herstellung, Einbau und Vertrieb von Bauteilen speziell für den baulichen und technischen Brandschutz. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen erichten. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf jedoch keine Tätigkeit ausüben, die gemäß § 34 c GewO der entsprechenden behördlichen Erlaubnis bedarf.