Karl-Heinz Bidlingmaier Verwaltungs-GmbH, Sternenfels (Brunnengasse 3, 75447 Sternenfels). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Karl-Heinz Bidlingmaier Verwaltungs-GmbH, Sternenfels (Brunnengasse 3, 75447 Sternenfels). Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
Karl-Heinz Bidlingmaier Verwaltungs-GmbH, Sternenfels (Brunnengasse 3, 75447 Sternenfels). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 04.05.2007 (1 IN 78/07) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.