Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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c)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Weissbecker, Antje, Bad Soden-Salmünster, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 100.000,00 EUR. |
a)
23.07.2024
Weseloh
b)
Fall 12 |
Karl-Heinz Herbst GmbH & Co.KG, Bad Soden-Salmünster, Am Palmusacker 2, 63628 Bad Soden-Salmünster. Prokura erloschen: Senzel, Reiner, Flörsbachtal, * ‒.‒.‒‒.
Karl-Heinz Herbst GmbH & Co.KG, Bad Soden-Salmünster (Am Palmusacker 2, 63628 Bad Soden-Salmünster). Einzelprokura: Senzel, Reiner, Flörsbachtal, * ‒.‒.‒‒.
Karl-Heinz Herbst GmbH & Co.KG, Bad Soden-Salmünster (Am Palmusacker 2, 63628 Bad Soden-Salmünster). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 06.02.2007 wirksam geworden.
Karl-Heinz Herbst GmbH & Co.KG, Bad Soden-Salmünster (Am Palmusacker 2, 63628 Bad Soden-Salmünster). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögens der Karl-Heinz Herbst Baustoff- und Bedachungsgroßhandel mit Sitz in Bad-Soden Salmünster (Amtsgericht Hanau HRA 91260) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.