Karl-Heinz Kuchler GmbH Malerbetrieb, Ulm, Königstraße 53, 89077 Ulm. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Kuchler, Karl-Heinz, Ulm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Kuchler, Karl-Heinz, Ulm, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH