Karl-Heinz Müller Fördertechnik-Vertriebs-GmbH, Taunusstein (Hahner Weg 3, 65232 Taunusstein). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Karl-Heinz Müller Fördertechnik-Vertriebs-GmbH, Taunusstein, (Hahner Weg 3, 65232 Taunusstein). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Karl-Heinz Müller Fördertechnik-Vertriebs-GmbH, Taunusstein, (Hahner Weg 3, 65232 Taunusstein).Von Amts wegen gem. § 384 FamFG geändert, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen gem. § 384 FamFG geändert, nun: Liquidator: Müller, Karl-Heinz, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Müller, Ursula Luise, Taunusstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 10/2005) vom 04.05.2010 ist das Insolvenzverfahren nach Schlußverteilung aufgehoben. Die Gesellschaft ist weiterhin aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 6, 32 HGB.