HRA 7462: Karl-Heinz Rieke e.K., Herzebrock-Clarholz, Dieselstraße 65, 33442 Herzebrock-Clarholz. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2017 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die KARI Besitzgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7463) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
33442 Herzebrock-Clarholz
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Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: eK