HRA 1655: Karl-Heinz Sättler e. K., Diemelsee-Adorf, Tulpenweg 16, 34519 Diemelsee-Adorf. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Tulpenweg 16, 34519 Diemelsee-Adorf. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Sättler, Karl-Heinz, Zahntechnikermeister, Diemelsee-Adorf, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Sättler Zahntechnik GmbH mit Sitz in Diemelsee (Amtsgericht Korbach, HRB 281) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
34519 Diemelsee
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Amtsgericht: Korbach
Rechtsform: eK