Karl-Heinz Vetter GmbH, feinmechanische Werkstätte, Rockenhausen, An der Linde 18, 67806 Rockenhausen.Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Kaiserslautern HRA 30206) am 09.04.2009 wirksam geworden.
Karl-Heinz Vetter GmbH, feinmechanische Werkstätte, Rockenhausen, An der Linde 18, 67806 Rockenhausen.Geschäftsanschrift: An der Linde 18, 67806 Rockenhausen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Fima Rockplast Rockmetall e.K. mit Niederlassung in Rockenhausen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.