HRB 41401: Karl-Wilhelm Faber GmbH, Alzey, Galgenwiesenweg 23-29, 55232 Alzey. Der mit der Eiffage Infra-Bau SE mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 81040) bestehende, am 25.11.2011 geschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24./26.11.2021 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 hat der Änderung zugestimmt.
HRB 41401: Karl-Wilhelm Faber GmbH, Alzey, Galgenwiesenweg 23-29, 55232 Alzey. Die Eiffage GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 73104) ist auf die Eiffage Infra-Bau SE mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 81040) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Der mit der Eiffage GmbH als herrschendem Unternehmen am 25.11.2011 geschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist auf die Eiffage Infra-Bau SE als Rechtsnachfolgerin des herrschenden Unternehmens übergegangen.
HRB 41401: Karl-Wilhelm Faber GmbH, Alzey, Galgenwiesenweg 23-29, 55232 Alzey. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neu gefasst worden. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen und von Verwaltungstätigkeiten innerhalb der Bauwirtschaft und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 5 vom 01.12.2011 wegen Sitzverlegung des herrschenden Unternehmens: Mit der EIFFAGE GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 73104) als herrschendem Unternehmen ist am 25.11.2011 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2011 zugestimmt.
Karl-Wilhelm Faber GmbH, Alzey, Galgenwiesenweg 23-29, 55232 Alzey. Nicht mehr Geschäftsführer: Hausmann, Rolf, Kleinopitz, * ‒.‒.‒‒.
Wilhelm Faber GmbH & Co. Bauunternehmung KG, Alzey, Galgenwiesenweg 23-29, 55232 Alzey. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.05.2012 im Wege des Formwechsels in die Faber Bau GmbH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz - HRB 44061) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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