HRB 6979: Karl-Wilhelm Scholten GmbH, Xanten, Trajanstraße 17, 46509 Xanten. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Trajanstraße 17, 46509 Xanten. Bestellt als Geschäftsführer: Scholten, Sebastian Wilhelm, Xanten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Karl-Wilhelm Scholten GmbH, Xanten (Trajanstraße 17, 46509 Xanten). Die Gesellschafterversammlung hat am 12.05.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 durch Einbringung der Scholten e.K.im Wege der Ausgliederung in Form einer Sacheinlage um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.05.2006 Teile des Vermögens der Scholten e.K. mit Sitz in Xanten (Amtsgericht Kleve, HRA 2849) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.