Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Herford
Geschäftsanschrift:
Bielefelder Straße 236, 32051 Herford |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1
(Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Herford
beschlossen. |
a)
20.09.2023
Bunke |
HRB 12949: Karlchen's Backstube GmbH, Löhne, Oeynhausener Str. 85, 32584 Löhne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2021 mit der Karlchen's Backstube Ihr Bäckerjunge Verwaltungs GmbH mit Sitz in Löhne (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRB 7200) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12949: Karlchen's Backstube GmbH, Löhne, Oeynhausener Str. 85, 32584 Löhne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.06.2019 mit der Karlchen's OWL Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Löhne (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRB 15463) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12949: Karlchen's Backstube GmbH, Löhne, Oeynhausener Str. 85, 32584 Löhne. Einzelprokura: Artz, Bernhard, Wallenhorst, * ‒.‒.‒‒; Hanhus, Ina, Kirchlengern, * ‒.‒.‒‒; Könemann, Frank, Bad Oeynhausen, * ‒.‒.‒‒.
Karlchen's Backstube GmbH, Löhne, Oeynhausener Str. 85, 32584 Löhne. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.02.2012 mit der Karlchen´s Backstube Verwaltungs GmbH mit Sitz in Löhne (AG Bad Oeynhausen - HRB 9580) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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