Karlein Verwaltungs- und Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Viernheim, Hofmannstr. 12, 68519 Viernheim. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Karlein Verwaltungs- und Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Viernheim, Hofmannstr. 12, 68519 Viernheim. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
Karlein Verwaltungs- und Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Viernheim, Hofmannstr. 12, 68519 Viernheim. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 758/11) vom 17.11.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Aufgrund Auflösung der Gesellschaft ist die Eintragung betreffend des Geschäftsführers und dessen Vertretungsmacht unrichtig geworden. Gemäß § 384 II FamFG von Amts wegen eingetragen.
Karlein Verwaltungs- und Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Viernheim, Hofmannstr. 12, 68519 Viernheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 20.09.2010. Geschäftsanschrift: Hofmannstr. 12, 68519 Viernheim. Gegenstand: Die Verwaltung von Beteiligungen sowie eigenen Vermögens. Stammkapital: 10.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Karlein, Ladda, Viernheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.