17 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 05.12.2023 hat die Änderung der
Satzung in § 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital)
beschlossen.
b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich
haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft
um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2019/I)
ist aufgehoben.
Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 05.12.2023 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 05.12.2028
das Grundkapital der Gesellschaft
einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage um
bis zu 483.511,00 EUR zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden
(Genehmigtes Kapital 2023). |
a)
10.01.2024
Prellwitz
b)
Fall 24 |
16 |
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Grundkapital
nun:
3.284.558,00
EUR |
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a)
Der Aufsichtsrat hat am 19.01.2023 die Änderung der
Satzung in §§ 5 (Grundkapital) und 6 (Aktien) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2019/I)
ist das Grundkapital auf 3.284.558,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich
haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft
um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes
Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch
465.442,00 EUR. |
a)
26.04.2023
Prellwitz
b)
Fall 22 |
15 |
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Grundkapital
nun:
3.283.516,00
EUR |
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a)
Der Aufsichtsrat hat am 06.11.2022 die Änderung der
Satzung in §§ 5 (Grundkapital) und 6 (Aktien) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2019/I)
ist das Grundkapital auf 3.283.516,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich
haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft
um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes
Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch
466.484,00 EUR. |
a)
01.12.2022
Prellwitz
b)
Fall 21 |
14 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 21.10.2022 hat die Änderung der
Satzung in §§ 4 (Bekanntmachung), 5 (Grundkapital,
genehmigtes Kapital), 6 (Aktien), 9 (Zusammensetzung) und
17 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.
b)
Die Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters
durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.10.2021, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.057.345,00 EUR zu
erhöhen,
(Genehmigtes Kapital 2021/I)
ist aufgehoben.
Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom 21.10.2022 ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.10.2027
das Grundkapital der Gesellschaft
einmal oder mehrmals um bis zu 1.158.768,00 EUR gegen
Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden
(Genehmigtes Kapital 2022/I). |
a)
14.11.2022
Prellwitz
b)
Fall 20 |
13 |
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Grundkapital
nun:
3.277.775,00
EUR |
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a)
Der Aufsichtsrat hat am 26.09.2022 die Änderung der
Satzung in §§ 5 (Grundkapital) und 6 (Aktien) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2019/I)
ist das Grundkapital auf 3.277.775,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich
haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft
um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes
Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch
472.225,00 EUR. |
a)
07.10.2022
Prellwitz
b)
Fall 19 |