Karosseriewerk Reick Betriebs- und Verwaltungs-GmbH, Dresden (Liebstädter Straße 5, 01277 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 04.10.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Karosseriewerk Reick Betriebs- und Verwaltungs-GmbH, Dresden (Liebstädter Straße 5, 01277 Dresden). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie aufgrund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers, ebenfallsvom selben Tag, mit der Sachsengarage GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 1517) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.