HRA 6258: Karrer Schleiftechnik OHG, Werther, Blumenstr. 22 a, 33824 Werther. Die Gesellschaft ist gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen gelöscht.
HRA 6258: Karrer Schleiftechnik OHG, Werther, Blumenstr. 22 a, 33824 Werther. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 387/18) vom 01.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 6258: Karrer Schleiftechnik e. K., Werther, Blumenstr. 22 a, 33824 Werther. Nunmehr Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert, nunmehr Karrer Schleiftechnik OHG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Karrer, Hans-Jürgen, Werther, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Klenke, Melanie, Halle, * ‒.‒.‒‒.
Gisela Karrer KG, Werther, Blumenstr. 22 a, 33824 Werther. Nunmehr Einzelkaufmann. Firma geändert, nunmehr: Karrer Schleiftechnik e. K. Geschäftsanschrift: Blumenstr. 22 a, 33824 Werther. Nunmehr Inhaber: Karrer, Hans-Jürgen, Werther, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Karrer, Gisela, Werther, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Gisela Karrer KG, Werther, (Blumenstr. 22A, 33824 Werther).(Gegenstand:Metallbau für Industrie und Handwerk und Vermietung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Karrer, Hans-Jürgen, Werther, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Karrer, Gisela, Werther, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Karrer GmbH, Werther (AG Gütersloh HRB 4511) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.