HRB 27497:KarriereTV GmbH, Leipzig, Petersstraße 28, 04109 Leipzig.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der PRAKTIKA GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 19284) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KarriereTV GmbH, Leipzig, Petersstraße 28, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2011. Geschäftsanschrift: Petersstraße 28, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: - Tätigkeit einer Media- und Werbeagentur, - Produktion von Videosendungen, deren Publikation, - Erstellung und Betrieb von Internetplattformen, - Vermittlung von Werbeträgern und Umsätzen, - Tätigkeit eines Verlages, - Rechteverwaltung, - Lizenzgewährung an Dritte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riedel, Steve, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Karriere TV OHG mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzg, HRA 15238).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.