HRA 3962: Karschau GmbH & Co. KG, Bergkamen, Marie-Curie-Str. 9 a, 59192 Bergkamen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2015 das Betriebsvermögen mit Ausnahme des Immobilienvermögens des Einzelunternehmens Karschau Verkehrstechnik e.K. in Bergkamen (Amtsgericht Hamm, HR A 3958) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
59192 Bergkamen
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Amtsgericht: Hamm
Rechtsform: GmbH & Co. KG