Karstadt Kompakt Verwaltungs GmbH, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Karstadt Kompakt GmbH mit Sitz in Gladbeck am 03.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Karstadt Kompakt Verwaltungs GmbH, Essen (Theodor-Althoff-Straße 2, 45133 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19. September 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Mercatoria Germany Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 94640; nunmehr Karstadt Kompakt GmbH, Gladbeck - Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8360) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.