KarstadtQuelle Mitarbeitertrust e. V., Essen (Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden II. KarstadtQuelle Mitarbeitertrust e.V. am 12.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KarstadtQuelle Mitarbeitertrust e. V., Essen (Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom selben Tag und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem II. KarstadtQuelle Mitarbeitertrust e.V. mit Sitz in Essen (AG Essen VR 4435) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.