HRB 27641: Karsten's Gastroservice GmbH, Chemnitz, Südring 501, 09125 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 1 Abs. 2 (Sitz). Neuer Sitz: Limbach-Oberfrohna. Änderung der Geschäftsanschrift: Chemnitzer Straße 44, 09212 Limbach-Oberfrohna. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Karsten, Leppelt, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
Karsten's Gastroservice GmbH, Chemnitz, Südring 501, 09120 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Südring 501, 09125 Chemnitz. Neuer Gegenstand: Schank und Speisewirtschaft, Catering und Partyservice.
Karsten's Gastroservice GmbH, Chemnitz, Südring 501, 09120 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2012. Geschäftsanschrift: Südring 501, 09120 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Schank- und Speisewirtschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 GastG. Stammkapital: 230.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leppelt, Manfred, Niederwiesa, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Karsten´s Gastroservice e. K. mit Niederlassung in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRA 7518) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 16.08.2012. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.