Karsten Sprick Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Kirchdorf, Wehrmannsdamm 4, 27245 Kirchdorf. Von Amts wegen ergänzt: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 30.08.2012 das von dem Einzelkaufmann Sprick, Karsten, Kirchdorf, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Karsten Sprick e.K. in Kirchdorf (Walsrode HRA 201994) betriebene Unternehmen als Gesamtheit mit Ausnahme der Bilanzposition "Grundstücke, grundstücksgleiche Recht und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken" und der damit zusammenhängenden Darlehen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27245 Kirchdorf
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH & Co. KG