Karsten Sprick e.K., Kirchdorf, Wehrmannsdamm 4, 27245 Kirchdorf. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.08.2012 ist das Unternehmen als Gesamtheit mit Ausnahme der Bilanzposition "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken" und der damit zusammenhängenden Darlehen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und auf die Karsten Sprick Bauunternehmen GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchdorf (Amtsgericht Walsrode HRA 202012) übertragen worden.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgleiderung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. D
27245 Kirchdorf
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: eK