HRA 5464:Kartoffel-Centrale-Gelderland GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Schwalmtal, Stöckener Weg 1, 41366 Schwalmtal.Nach Verschmelzung auf die Wilhelm Weuthen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 5031) ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kartoffel-Centrale-Gelderland, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwalmtal (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 10493). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Kartoffel-Centrale-Gelderland GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Schwalmtal, Stöckener Weg 1, 41366 Schwalmtal. Persönlich haftender Gesellschafter: Kartoffel-Centrale-Gelderland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 5919). Nach Sitzverlegung Persönlich haftender Gesellschafter: Kartoffel-Centrale-Gelderland, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwalmtal (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 10493). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2013 mit der Kleindüllings Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Schwalmtal (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 13766) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.