HRB 3292: Kartoffel-Kuhn GmbH, Mannheim, Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim. Sitz verlegt; nun: Frankenthal (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 65096). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 3292: Kartoffel-Kuhn GmbH, Mannheim, Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Michels, Hans-Josef, Mannheim.
HRB 3292:Kartoffel-Kuhn GmbH, Mannheim, Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kartoffel Kuhn Verwaltungs GmbH", Frankenthal (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 61652) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kartoffel-Kuhn GmbH, Mannheim (Gottlieb-Daimler-Str. 14, 68165 Mannheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2011 den Teilbetrieb "Großmarkthalle" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kartoffel Kuhn Großmarkt GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 711158) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.