Kartuschen-Profi Dinslaken GmbH, Dinslaken (Wiesenstr. 56, 46535 Dinslaken). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Kartuschen-Profi Dinslaken GmbH, Dinslaken (Wiesenstr. 56, 46535 Dinslaken). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 77/12) vom 10.01.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Kartuschen-König Dinslaken GmbH, Dinslaken (Wiesenstr. 56, 46535 Dinslaken). Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Kartuschen-Profi Dinslaken GmbH.
Kartuschen-König Dinslaken GmbH, Dinslaken (Wiesenstr. 56, 46535 Dinslaken). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2005 mit Änderung vom 24.03.2005. Gegenstand: der Betrieb von einem oder mehreren Shop(s) bzw. Standort(en) für die Wiederbefüllung von Tinten- und Tonerpatronen und Kartuschen, der Verkauf und die Vermietung von Druckern sowie der Vertrieb und Verkauf von artverwandten Produkten. Die Gesellschaftwird keine Geschäfte tätigen, die gesetzlich einer Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach § 34 c GewO, dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz, dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertretereines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Berk, Reiner, Hamminkeln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.