HRA 2108: Kaschke KG (GmbH & Co.), Göttingen, Rudolf-Winkel-Straße 6, 37079 Göttingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kaschke Components GmbH am 04.02.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 2108: Kaschke KG (GmbH & Co.), Göttingen, Rudolf-Winkel-Straße 6, 37079 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2021 mit Ergänzung vom 14.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021/14.01.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2021/14.01.2022 mit der Kaschke Components GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 4351) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 2108: Kaschke KG (GmbH & Co.), Göttingen, Rudolf-Winkel-Straße 6, 37079 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2017 mit Nachträgen vom 12.09.2017 und 20.10.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2017/20.10.2017 mit Nachtrag vom 01.11.2017 mit der BSA Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRA 3729) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 2108: Kaschke KG (GmbH & Co.), Göttingen, Rudolf-Winkel-Straße 6, 37079 Göttingen. Geschäftsanschrift: Rudolf-Winkel-Straße 6, 37079 Göttingen. Prokura erloschen: Möhle, Burkhard, Göttingen, * ‒.‒.‒‒.
Kaschke KG (GmbH & Co.), Göttingen (Rudolf-Winkel-Straße 6-8, 37079 Göttingen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung der Kaschke Components GmbH vom 28.08.2007 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Kaschke Components GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 4351) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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