Kasolvenzia Holding GmbH, Bad Rappenau (Gottlieb-Daimler-Ring 7-9, 74906 Bad Rappenau). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.02.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Kasolvenzia Holding GmbH, Bad Rappenau (Gottlieb-Daimler-Ring 7-9, 74906 Bad Rappenau). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.11.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH", Bad Rappenau (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 106440) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kasolvenzia Holding GmbH, Bad Rappenau (Gottlieb-Daimler-Ring 7-9, 74906 Bad Rappenau). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.11.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.11.2007 einen Teil des Vermögens (den Teilbetrieb Ausland) auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EOS International Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 37437 ) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kasolvenzia Holding GmbH, Bad Rappenau (Gottlieb-Daimler-Ring 7-9, 74906 Bad Rappenau). Nicht mehr Geschäftsführer: Drews, Mark, Reinbek, * ‒.‒.‒‒; Fischer, Jürgen, Bad Rappenau, * ‒.‒.‒‒; Spiekermann, Stephan, Lampertheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Engberding, Klaus Wilhelm, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schaupp, Willi, Eppingen, * ‒.‒.‒‒.