Kattner Strahltechnik und Beschichtungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Syke, Max-Planck-Str. 50, 28857 Syke. Die Gesellschaft hat Ihr Vermögen als Ganzes auf die Firma Kattner Strahltechnik und Beschichtung e.K. mit Sitz in Syke (Amtsgericht Walsrode, HRA 201920) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung auf Grundlage des Verschmelzungsbeschlusses vom 10.03.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage übertragen. Die Übertragung ist wirksam geworden mit Eintragung des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tage. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
28857 Syke
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH