Kaufhalle GmbH & Co. KG, Schutterwald (Schulstr. 45, 77746 Schutterwald). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kaufhalle Verwaltungs GmbH, Schutterwald (Freiburg im Breisgau HRB 700393). Der Verschmelzungsvertrag vom 14.08.2007 wurde am 20.09.2007 ergänzt. Dieser Ergänzung wurde am 20.09.2007 durch die Gesellschafterversammlungen zugestimmt. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 12.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kaufhalle GmbH & Co. KG, Schutterwald (Schulstr. 45, 77746 Schutterwald). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Providus GmbH", Thaleischweiler-Fröschen (Amtsgericht Zweibrücken HRB 30147) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kaufhalle GmbH & Co. KG, Köln (Schulstr. 45, 77746 Schutterwald). Nach Sitzverlegung (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRA 700177) nunmehr neuer Sitz: Schutterwald.
Kaufhalle GmbH & Co. KG, Köln (Hansaring 97, 50670 Köln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2005 und der Gesellschafterversammlung der Providus GmbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 14286) vom 09.08.2005 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich "Pensionsverpflichtungen") im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf die Providus GmbH mit Sitz in Saarbrücken als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.