Kaufhaus Eugen Ritter GmbH, Hauenstein (Gartenstraße 11, 76846 Hauenstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "Kaufhaus Eugen Ritter Inh. Peter Seibel e.K." in Hauenstein (Amtsgericht Zweibrücken HR A 30212.) am 11.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kaufhaus Eugen Ritter GmbH, Hauenstein (Gartenstraße 11, 76846 Hauenstein). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Peter Seibel übertragen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Kaufhaus Eugen Ritter Inh. Peter Seibel e.K." mit Niederlassung in Hauenstein weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.