Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (Rosenberger Straße 34, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (Rosenberger Straße 34, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Amberg Az. 68 IN 114/08) aufgelöst.
Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (Rosenberger Straße 34, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Kaufhaus Selb GmbH mit dem Sitz in Selb (Amtsgericht Hof HRB 3567) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kaufhaus K & W GmbH, Mode- Sport-Elektro, Sulzbach-Rosenberg (Rosenberger Straße 40, 92237 Sulzbach-Rosenberg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungsvertrag vom 29.12.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2005 und Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen der Firma "Josef Kopp Besitzunternehmen e.K." mit dem Sitz in 92277 Hohenburg (Amtsgericht Amberg HRA 2579) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.