Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Knipp, Bettina, Dortmund, * ‒.‒.‒‒
Breuker, Stefan Sebastian, Recklinghausen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.07.2023
Oldenburg |
HRB 16800: Kaufmännisches Schulungsinstitut KSI Bochum GmbH, Bochum, Herner Straße 299, 44809 Bochum. Bestellt als Geschäftsführer: Elias, Silke, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Elias, Silke, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16800: Kaufmännisches Schulungsinstitut KSI Bochum GmbH, Bochum, Herner Straße 299, 44809 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Weyers, Winfried, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16800: Kaufmännisches Schulungsinstitut KSI Bochum GmbH, Bochum, Herner Straße 299, 44809 Bochum. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Elias, Silke, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7293: Kaufmännisches Schulungsinstitut KSI Bochum oHG, Bochum, Herner Straße 299, 44809 Bochum. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bochum, HRB 16800) am 18.08.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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