HRB 68459: Kaufmann Küchentechnik GmbH, Köln, Widdersdorfer Straße 260, 50933 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Vitalisstraße 168, 50827 Köln.
HRB 68459: Kaufmann Küchentechnik GmbH, Köln, Widdersdorfer Straße 260, 50933 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals von 800.000,00 EUR um 768.000,00 EUR auf 32.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 32.000,00 EUR.
HRB 68459: Kaufmann Küchentechnik GmbH, Köln, Hahnenstr. 51-53, 50667 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Widdersdorfer Straße 260, 50933 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Lötters, Klaus, Köln, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Potthoff, Jörg, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Potthoff, Jörg, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 68459: Kaufmann Küchentechnik GmbH, Köln, Hahnenstr. 51-53, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2016 mit der Lötters Verwaltungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln - HRB 69951 -) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kaufmann Küchentechnik GmbH, Köln, Hahnenstr. 51-53, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2013 mit der Lötters Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 27879) verschmolzen. Der mit der Lötters Grundbesitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 27879) am 16.11.2012 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag erlischt mit Wirksamwerden der Verschmelzung. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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