Kavalkade Th. Baggeroer GmbH, Warendorf, (Neuwarendorf 109, 48231 Warendorf).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kavalkade Baggeroer GmbH & Co. KG am 05.02.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kavalkade Th. Baggeroer GmbH, Warendorf (Neuwarendorf 109, 48231 Warendorf). Von Amts wegen berichtigend eingetragen gemäß § 17 HRV: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.12.2007 mit der KavalkadeBaggeroer GmbH & Co. KG mit Sitz in Warendorf (HRA 8244) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Kavalkade Th. Baggeroer GmbH, Warendorf (Neuwarendorf 109, 48231 Warendorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.12.2007 mit der KalvakadeBaggeroer GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (HRA 8244) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kavalkade Th. Baggeroer GmbH, Warendorf (Neuwarendorf 109, 48231 Warendorf). Die Gesellschafterversammlung hat am 25.10.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 300.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 153.387,56 um EUR 12,44 auf EUR 153.400,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Weiterhin wurde § 7 Abs. 3 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 16 (Schlussbestimmungen) geändert. Das Stammkapital beträgt nun: 153.400,00 EUR.