Kavernen Bau- und Betriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vechta, Rudolf-Diesel-Straße 23, 49377 Vechta. Prokura erloschen: Borchardt, Jörn, Vechta, * ‒.‒.‒‒. Der mit der Schlumberger GmbH mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 112391) am 01.09.2001 abgeschlossene und am 20.10.2010 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 26.08.2013 aufgehoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2013 mit der Schlumberger GmbH mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg HRB 112391) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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