HRB 211080: Kaya Verwaltungs GmbH, Hannover, Fränkischen Straße 21, 30455 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 05.03.2020 mit Änderung vom 27.04.2020 und Ergänzung vom 14.05.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.03.2020 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die dadurch neu gegründete KAMS Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 219994) sowie M & S Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 219984) übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 211080:Kaya Verwaltungs GmbH, Hannover, Fränkischen Straße 21, 30455 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Fränkischen Straße 21, 30455 Hannover. Die gewerbliche Verwaltung von Gesellschaftsbeteiligungen, Grundstücken, und sonstigen Objekten, die Übernahme allgemeiner Verwaltungsaufgaben sowie die Erstellung von Grundstücksverwaltungs-Logistik und deren Vertrieb an Dritte sowie alle damit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Geschäfte. 38.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kaya, Suat, Ronnenberg, * ‒.‒.‒‒; Kaya, Murat, Hannover, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der M & S Fränkische Straße Verwaltungs-OHG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 202971) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2014 und vom 14.04.2014.. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.